Narkose

1. Begriffsbestimmung

Die Allgemeinanästhesie (Narkose) bewirkt eine vorübergehende, zeitlich begrenzte Ausschaltung der Schmerzempfindung (Analgesie), verbunden mit Bewußtseinsverlust (Hypnose) und dem Verlust der aktiven Bewegungsfähigkeit der Muskulatur (Relaxation), um umfangreichere mit Schmerzen verbundene Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen (Operationen) schmerzlos durchführen zu können.


2. Anwendungsbereiche

  • Mittlere und große chirurgische Eingriffe
  • Diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen bei Patienten, bei denen diese aufgrund vorbestehender Erkrankungen, lokaler Risikofaktoren oder fehlender Kooperationsfähigkeit in Lokalanästhesie mit medikamentöser Vorbehandlung (Prämedikation) oder Analgosedierung nicht durchführbar sind.



3. Begleitende Maßnahmen

  • Die ärztliche Abklärung vorbestehender Erkrankungen ist durch Befragung (Anamnese), ggf. durch Untersuchung und Rücksprache mit anderen behandelnden Ärzten vor der Behandlung notwendig.
  • Der Behandler klärt über mögliche Komplikationen und Zwischenfälle auf.
  • Der Patient muss den Arzt über die von ihm eingenommenen Medikamente informieren.
  • Das schriftliche Einverständnis des Patienten, der Eltern (bei Minderjährigen) oder des gerichtlich bestimmten Betreuers ist erforderlich.
  • Zur Vermeidung von Komplikationen darf der Patient 6 Stunden vor der Narkose nichts essen und trinken sowie nicht rauchen.
  • Die Entlassung des Patienten nach der Narkose erfolgt bei Wiederherstellung des Bewußtseins, der Gehfähigkeit und aller körperlicher Funktionen nur in Begleitung einer betreuenden Person. Auch die Betreuung zu Hause muss gewährleistet sein. Die Begleitperson sollte eine schriftliche Anleitung über Verhaltensmaßregeln im häuslichen Milieu erhalten.
  • Der Patient sollte in den 24 Stunden nach einer Allgemeinanästhesie keine Verträge abschließen, keine komplizierten Maschinen bedienen, kein Auto steuern und keinen Alkohol zu sich nehmen.



4. Anwendungsformen
Die Narkose wird zumeist als Inhalationsnarkose (Zufuhr gasförmiger Narkosemittel über die Atemwege) oder als intravenöse Narkose (Injektion flüssiger Substanzen in eine Vene)
durchgeführt.


5. Komplikationen und Zwischenfälle

Während einer Allgemeinanästhesie können Komplikationen und Zwischenfälle auftreten. Dazu zählen :

  • Nicht bekannte Überempfindlichkeitsreaktionen auf die angewendeten Medikamente (Allergie)
  • Eindringen von Blut, Speichel oder Speiseresten in die Lunge (Aspiration)
  • Verschluss der Atemwege durch Gewebsschwellung
  • Kreislauf- oder Atemstillstand mit Gefahr des Sauerstoffmangels im Gehirn
  • Herzrhythmusstörungen
  • Schlaganfall

Eine vorübergehende Heiserkeit oder Schluckbescherden sind möglich. Nach Abklingen der Narkose treten zuweilen Übelkeit und Erbrechen auf. Deshalb sollte eine betreuende Person Hilfe leisten können.